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Netzentgelten

Netzentgelte bezeichnet Gebühren, die Netzbetreiber für die Nutzung des Elektrizitäts- oder Gasnetzes erheben. Sie dienen der Deckung der Betriebs- und Finanzierungskosten des Netzes sowie der Finanzierung von Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen. In Deutschland unterscheiden Netzentgelte Tarife der Übertragungsnetzbetreiber (Höchstspannungsnetz) und der Verteilernetzbetreiber (Niederspannung bis Hochspannung). Die Entgelte werden in der Regel von den Netzbetreibern festgelegt und anschließend auf vorgelagerte Netzbetreiber und letztlich auf die Lieferanten übertragen, sodass Endverbraucher sie als Bestandteil ihrer Strom- bzw. Gasrechnung zahlen.

Die gesetzliche und regulatorische Grundlage bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie ergänzende Verordnungen. Die Tarife unterliegen der

Netzentgelte variieren nach Netzgebiet, Netzebene und Nutzungsverhalten. Sie bestehen typischerweise aus festen und variablen Entgeltkomponenten und

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Aufsicht
der
Bundesnetzagentur,
die
Genehmigungen
prüft
bzw.
bestätigt.
Netzbetreiber
müssen
Transparenz,
Vergleichbarkeit
und
administrativ
gerechte
Abrechnung
sicherstellen.
Die
entstehenden
Kosten
werden
in
der
Praxis
über
die
vorgelagerten
Netzbetreiber
an
die
Energieversorger
weitergegeben,
die
sie
wiederum
auf
Endkunden
umlegen.
berücksichtigen
Kosten
für
Netznutzung,
Systemdienstleistungen
sowie
gesetzlich
festgelegte
Umlagen.
Netzentgelte
wirken
maßgeblich
auf
die
Preisbildung
im
Strom-
und
Gasmarkt,
beeinflussen
Investitionsanreize
für
Netzmodernisierung
und
Ausbau
und
tragen
so
zur
Stabilität
des
Netzes
sowie
zur
Begleitforschung
der
Energiewende
bei.