Netzeinbindung
Netzeinbindung bezeichnet den Prozess, durch den eine Anlage in ein elektrisches Netzsystem integriert wird. Dazu gehören der physische Netzanschluss, die vertragliche Kooperation mit dem Netzbetreiber, die Prüfung der technischen Kompatibilität sowie ggf. notwendige Netzausbauten und die anschließende Integration in den Netzbetrieb und die Datenkommunikation.
Sie betrifft Erzeugungsanlagen (z. B. Solar- oder Windkraft), Speicher, Großverbraucher sowie dezentrale Systeme, die ins Netz
Typischer Ablauf: Der Anlagenbetreiber wendet sich an den zuständigen Netzbetreiber, der Anschlussfähigkeit prüft und ein Anschlussangebot
Regulatorisch: Die Netzeinbindung wird durch das Energiewirtschaftsgesetz, Netzzugangs- und Netzanschlussregeln sowie ergänzende Verordnungen und Standardverfahren geregelt.
Herausforderungen bestehen in begrenzter Netzkapazität, notwendigen Netzverstärkungen, Spannungs- und Frequenzregelung sowie der Umsetzung von Netzzugangs- und