Nebenprotokolle
Nebenprotokolle sind eigenständige völkerrechtliche Abkommen, die zu einem bestehenden Hauptvertrag hinzugefügt werden, um dessen Regelungsinhalt zu erweitern, zu präzisieren oder in der Umsetzung zu unterstützen. Sie werden in der Regel nach Abschluss des Hauptvertrags verhandelt und erfordern eine eigene Ratifizierung oder Beitritt der Staaten, die sich an ihnen beteiligen wollen. Durch das Nebenprotokoll können neue Verpflichtungen entstehen, bestehende Bestimmungen konkretisiert oder Lücken geschlossen werden, ohne den Hauptvertrag in allen Punkten neu verhandeln zu müssen.
Rechtsstatus und Wirkung eines Nebenprotokolls hängen von dessen Wortlaut und dem jeweiligen Völkerrecht ab. In der
Typische Anwendungsbereiche umfassen Ergänzungen zu Schutzwirkungen, Durchsetzungs- oder Umsetzungsmechanismen sowie konkrete Anwendungsregeln in bestimmten Sachgebieten wie
Beispiele finden sich in der Praxis häufig im Bereich des humanitären Völkerrechts, etwa Zusatzprotokolle zu den
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