Mitgliedsländer
Mitgliedsländer bezeichnet die souveränen Staaten, die Teil einer internationalen Organisation geworden sind. Als Mitgliedsländer genießen sie in der Regel Mitwirkungsrechte, beispielsweise Stimmrechte und Teilnahmerechte in Gremien, sowie den Zugang zu gemeinsamen Programmen und Ressourcen. Gleichzeitig übernehmen sie Pflichten, die im Gründungsvertrag und in weiteren Vereinbarungen festgelegt sind, wie die Einhaltung gemeinsamer Normen, die Umsetzung von Beschlüssen und finanzielle Beiträge.
Der Begriff wird in Medien und Behörden genutzt, oft auch durch den formelleren Begriff Mitgliedstaaten ersetzt.
Der Beitrittsprozess variiert je nach Organisation. Typische Schritte sind die Aufnahme eines Bewerbers, Verhandlungen über Bedingungen,
Beispiele für Gruppen mit Mitgliedsländern sind die Europäischen Union, die Vereinten Nationen, die NATO und die