Minderheitsgesellschafter
Minderheitsgesellschafter sind Gesellschafter, die weniger als die Mehrheit der Stimmrechte an einer Gesellschaft halten. Sie kommen in Formen wie der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor und können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Weil sie die Geschäfte der Gesellschaft nicht allein kontrollieren, besitzen sie häufig spezialisierte Rechte und Schutzmechanismen, um ihre Investition zu sichern.
Zu den typischen Rechten gehören Informations- und Auskunftsrechte, das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, sowie Stimmrechte
Der Schutz von Minderheitsgesellschaftern wird durch das Gesellschaftsrecht gewährleistet, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung oder Blockade durch
Wirtschaftlich bedeutet eine Minderheitsstellung oft eine geringere Kontrolle über strategische Entscheidungen, gleichzeitig kann eine breit gestreute