Mietbeginn
Mietbeginn bezeichnet im Mietrecht das Datum, ab dem ein Mietverhältnis beginnt. Von diesem Tag an darf der Mieter die Mietsache nutzen, und der Vermieter erfüllt seine Hauptpflichten (Gewährung des Gebrauchs, Instandhaltung) sowie der Mieter ist verpflichtet, Miete und Nebenkosten zu zahlen. Der Mietbeginn wird im Mietvertrag festgelegt; erfolgt die Übergabe der Wohnung erst nach Unterzeichnung des Vertrags, kann der Beginn auch mit der Schlüsselübergabe oder der bezugsfertigen Überlassung vereinbart sein.
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland entsteht das Mietverhältnis grundsätzlich mit dem Abschluss des Mietvertrags, der tatsächliche Beginn
Praxis: Mieter und Vermieter sollten das Übergabeprotokoll verwenden, das Datum, Zählerstände und den Zustand der Wohnung