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Lärmepolitik

Lärmepolitik bezeichnet die Gesamtheit der politischen Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Lärmbelastungen der Bevölkerung. Sie ordnet Lärmquellen wie Verkehr, Industrie, Gewerbe, Freizeit und Bauwesen Lärmvorgaben zu, bewertet deren Auswirkungen und zielt darauf ab, Gesundheit, Lebensqualität und Umweltqualität zu schützen. In vielen Ländern ist Lärmpolitik Teil des Umwelt- und Gesundheitsrechts und wird durch kommunale, nationale und europäische Regelungen gestaltet.

Der Rechtsrahmen umfasst EU-recht, etwa die Umweltlärmdirektive, sowie nationale Gesetze wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die

Instrumente der Lärmepolitik umfassen Planung und Bauleitplanung zur Vermeidung oder Verringerung von Lärm, Mindestlärmgrenzen für Maschinen,

Herausforderungen ergeben sich aus dem zunehmenden urbanen Raum, dem Verkehrswachstum und der Abwägung zwischen Mobilität, Wirtschaft

Technische
Anleitung
zum
Schutz
gegen
Lärm
(TA
Lärm)
in
Deutschland,
sowie
analoge
Regelwerke
in
anderen
Ländern.
Lärmkarten,
Lärmaktionspläne
und
regelmäßige
Messungen
dienen
der
Bestandsaufnahme
und
Zielsetzung.
Fahrzeuge
und
Gebäude,
lärmarme
Verkehrsführung,
Tempolimits,
Nacht-
oder
Ruhezeiten,
lärmdämmende
Straßenbeläge
und
Schallschutz
in
Gebäuden.
Die
Umsetzung
wird
oft
durch
Zielwerte,
Grenzwerte
und
zeitliche
Restriktionen
gesteuert.
und
Gesundheit.
Belange
der
Betroffenen,
Transparenz
und
Partizipation
sind
zentrale
Bestandteile,
ebenso
wie
technischer
Fortschritt
(z.
B.
lärmarme
Fahrzeugtechnik,
bessere
Schallschutzfenster)
und
eine
effektive
kommunale
Umsetzung.