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Luftfahrzeug

Ein Luftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das dafür konstruiert ist, durch die Kräfte der Luft getragen zu werden und sich in der Atmosphäre zu bewegen. Der Begriff wird in der deutschen Luftfahrttechnik und im Recht verwendet und umfasst sowohl schwerer-als-Luft-Konstruktionen (wie Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge) als auch leichter-als-Luft-Konstruktionen (wie Ballone und Luftschiffe). Auch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) fallen unter den Begriff, wenn sie für den Flugbetrieb vorgesehen sind.

Zu den Hauptkategorien zählen Flugzeuge (mit festem Tragwerk oder Segelflugzeuge), Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Ballone und Luftschiffe

Die Luftfahrt in Deutschland wird durch Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Ordnung (LVO) geregelt; auf europäischer Ebene

Sie dienen dem Passagier- und Gütertransport, der Wissenschaft, der Landwirtschaft, Rettungs- und Sicherheitsdiensten sowie Freizeit- und

(heißluft-
bzw.
gasgefüllte
Ballone,
Zeppeline).
Unbemannte
Luftfahrzeuge
(Drohnen)
bilden
eine
eigenständige
Klasse,
die
je
nach
Einsatz
spezielle
Regelungen
aufweist.
wirken
die
Regeln
der
European
Union
Aviation
Safety
Agency
(EASA).
Luftfahrzeuge
benötigen
eine
Typ-
oder
Musterzulassung,
Lufttüchtigkeit,
Wartung
und
regelmäßige
Inspektionen.
Der
Betrieb
erfordert
oft
eine
Betriebszulassung,
Pilotenlizenzen
und
entsprechende
Betriebsverfahren.
Sportflug.
Historisch
entwickelte
sich
die
Luftfahrt
vom
Heißluftballon
und
später
dem
Motorflug
über
Hubschrauber
bis
zum
modernen
Mehrzweckflugzeug;
heute
sind
Luftfahrzeuge
integraler
Bestandteil
ziviler,
kommerzieller
und
militärischer
Anwendungen.