Lotlinien
Lotlinien bezeichnet man Grenzlinien, die einzelne Grundstücke voneinander abgrenzen. Sie legen fest, wo das Eigentum eines Grundstücks beginnt und endet, und bestimmen Bau- bzw. Nutzungsrechte, Abstände zu Nachbarflächen sowie eventuelle Servitute oder Nutzungsrechte Dritter. Lotlinien bilden damit die räumliche Grundlage von Eigentumstransaktionen, Bebauungsplänen und Nachbarschaftsrechten.
Die Lage der Lotlinien wird durch Vermessung festgelegt. In der amtlichen Liegenschaftskarte (in Deutschland auch Flurkarte)
Bei Grenzstreitigkeiten sind Nachbarrecht, Grenzverhandlungen und, falls notwendig, eine gerichtliche Grenzfeststellung einschlägig. Behörden wie Vermessungsämter führen
Der Begriff und die Praxis unterscheiden sich regional leicht zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Grundsätzlich