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Lohnsteuerjahresausgleich

Lohnsteuerjahresausgleich, auch als Jahresausgleich der Lohnsteuer bezeichnet, ist ein Verfahren im deutschen Steuersystem, bei dem die im Laufe eines Kalenderjahres vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer mit der tatsächlichen Steuerlast des Arbeitnehmers abgeglichen wird. Ziel ist es, Belastungen zu korrentieren: Entsteht eine zu hohe Abführung, erhält der Steuerpflichtige eine Erstattung; besteht eine zu geringe Abführung, ergibt sich eine Nachzahlung.

Wer davon profitiert: Arbeitnehmer, deren Lohnsteuer bereits im Betrieb abgeführt wurde und die zusätzlich abzugsfähige Aufwendungen,

Ablauf und Durchführung: Die Lohnsteuer wird monatlich beim Gehalt einbehalten, und der Arbeitgeber erstellt am Jahresende

Zeitlicher Rahmen: Der Jahresausgleich wird im Folgejahr vorgenommen; die Abgabe der entsprechenden Erklärungen richtet sich nach

Der Lohnsteuerjahresausgleich ersetzt nicht zwingend eine separate Einkommensteuererklärung, ergänzt diese aber in vielen Fällen und sorgt

Freibeträge
oder
andere
Faktoren
geltend
machen
können,
die
nicht
oder
nicht
vollständig
im
Arbeitslohn
berücksichtigt
wurden.
Dazu
gehören
unter
anderem
Werbungskosten,
Sonderausgaben,
Kinderfreibeträge
oder
Änderungen
im
Familienstatus.
eine
Lohnsteuerbescheinigung.
Die
Finanzbehörde
prüft
auf
Basis
der
Einkommensverhältnisse
und
zulässiger
Abzügen,
ob
die
einbehaltene
Steuer
ausreicht
oder
zu
hoch
bzw.
zu
niedrig
war.
Der
Ausgleich
kann
automatisch
erfolgen,
oder
der
Arbeitnehmer
kann
den
Lohnsteuerjahresausgleich
durch
Abgabe
einer
Einkommensteuererklärung
beantragen,
in
der
er
gegebenenfalls
weitere
Angaben
(Anlagen,
Werbungskosten
etc.)
macht.
Elektronisch
erfolgt
die
Übermittlung
oft
über
das
ELSTER-Portal.
den
üblichen
Fristen
der
Einkommensteuererklärung,
wobei
Fristverlängerungen
durch
Steuerberater
möglich
sind.
Das
Ergebnis
ist
eine
neue
Steuerfestsetzung,
die
entweder
eine
Rückerstattung
oder
eine
Nachzahlung
zur
Folge
hat.
für
eine
korrekte
steuerliche
Belastung.