Lohnsteueranmeldung
Die Lohnsteueranmeldung ist die regelmäßige Meldung durch Arbeitgeber an das Finanzamt über die einbehaltene Lohnsteuer der Arbeitnehmer. In Deutschland wird die Lohnsteuer monatlich abgeführt; bei wenigen Ausnahmefällen kann sie vierteljährlich erfolgen. Die Lohnsteueranmeldung dient der Erfassung der Lohnsteuerbeträge, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, und bildet die Grundlage für die steuerliche Abrechnung des Arbeitgebers.
Rechtsgrundlagen sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Die elektronische Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal.
Wer meldet: Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen und lohnsteuerpflichtige Entgelte zahlen. Die Daten werden in der Regel
Fristen: Die Lohnsteueranmeldung ist in der Regel bis zum 10. Tag des auf den Monat folgenden Monats
Verbindung zum Mitarbeiter: Die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende und der Lohnsteuerjahresausgleich betreffen den Arbeitnehmer; die Lohnsteueranmeldung betrifft