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Lohnsteueranmeldung

Die Lohnsteueranmeldung ist die regelmäßige Meldung durch Arbeitgeber an das Finanzamt über die einbehaltene Lohnsteuer der Arbeitnehmer. In Deutschland wird die Lohnsteuer monatlich abgeführt; bei wenigen Ausnahmefällen kann sie vierteljährlich erfolgen. Die Lohnsteueranmeldung dient der Erfassung der Lohnsteuerbeträge, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, und bildet die Grundlage für die steuerliche Abrechnung des Arbeitgebers.

Rechtsgrundlagen sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Die elektronische Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal.

Wer meldet: Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen und lohnsteuerpflichtige Entgelte zahlen. Die Daten werden in der Regel

Fristen: Die Lohnsteueranmeldung ist in der Regel bis zum 10. Tag des auf den Monat folgenden Monats

Verbindung zum Mitarbeiter: Die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende und der Lohnsteuerjahresausgleich betreffen den Arbeitnehmer; die Lohnsteueranmeldung betrifft

In
der
Anmeldung
werden
aggregierte
Werte
für
den
Abrechnungszeitraum
gemeldet,
einschließlich
der
einbehaltenen
Lohnsteuer,
des
Solidaritätszuschlags
und
der
Kirchensteuer;
zusätzlich
können
relevante
institutionelle
Merkmale
der
Arbeitnehmer
(z.
B.
Steuerklasse)
berücksichtigt
werden.
auf
monatlicher
Basis
erfasst
und
an
das
zuständige
Finanzamt
übermittelt.
abzugeben.
Bei
elektronischer
Übermittlung
gilt
dieser
Termin,
sofern
keine
Fristverlängerung
beantragt
wird.
Verspätete
Meldungen
können
Säumniszuschläge
nach
sich
ziehen.
primär
den
Arbeitgeber.