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LohnsteuerabzugsmerkmaleSystem

Der Lohnsteuerabzug ist die systematische Erhebung der Einkommensteuer auf Löhne und Gehälter durch den Arbeitgeber in Deutschland. Dem Gehaltsabrechnungsprozess liegt das ELStAM-System (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) zugrunde, über das das Finanzamt dem Arbeitgeber aktuelle Steuerdaten übermittelt. Die Lohnsteuer (und ggf. der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer) wird monatlich vom Bruttolohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Rechtsgrundlagen bilden das Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der

Im Lohnsteuersystem wird der abgezogene Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung bzw. dem Gehaltsnachweis ausgewiesen. Der Arbeitgeber meldet

Steuerklasse
(I–VI),
dem
Kinderfreibetrag,
der
Kirchensteuerpflicht
sowie
weiteren
Merkmalen
ab.
Diese
Merkmale
werden
elektronisch
über
ELStAM
ermittelt
und
regelmäßig
aktualisiert,
etwa
bei
Heirat,
Geburt
eines
Kindes,
Wohnortwechsel
oder
Statusänderungen.
regelmäßig
eine
Lohnsteueranmeldung
an
das
Finanzamt
(typischerweise
monatlich).
Am
Jahresende
kann
der
Arbeitnehmer
eine
Einkommensteuererklärung
abgeben;
der
bereits
einbehaltene
Lohnsteuerbetrag
wird
auf
die
endgültige
Steuerschuld
angerechnet,
was
zu
Nachzahlungen
oder
Erstattungen
führen
kann.
Nicht
alle
Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer
sind
verpflichtet,
eine
Steuererklärung
zu
erstellen;
viele
erhalten
durch
die
automatische
Abrechnung
eine
zutreffende
Jahresbelastung.