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Gehaltsnachweis

Gehaltsnachweis bezeichnet im deutschsprachigen Raum ein Dokument, das das Einkommen einer Person belegt. Er dient als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gegenüber Dritten, etwa Vermietern, Banken, Behörden oder im Rahmen von Visums- oder Sozialleistungsverfahren. Der Begriff wird oft synonym mit Gehaltsabrechnung oder Gehaltsbescheinigung verwendet, wobei Letztere häufiger eine kurze Bestätigung des Arbeitgebers ist.

In der Praxis wird ein Gehaltsnachweis in der Regel vom Arbeitgeber oder vom Lohnbuchhalter erstellt. Er kann

Verwendung finden Gehaltsnachweise vor allem bei Mietbewerbungen, Kreditanträgen, Visa- bzw. Aufenthaltsgenehmigungen oder bei Antragstellungen von Sozialleistungen.

Gehaltsnachweis ist kein rechtsverbindliches Formular wie eine Lohnsteuerbescheinigung, sondern ein kontextabhängiges Nachweisdokument, das je nach Verwendungszweck

als
formale
Gehaltsbescheinigung
ausgestellt
oder
als
Kopie
der
Gehaltsabrechnung
übermittelt
werden.
Der
Inhalt
umfasst
typischerweise
Angaben
zum
Arbeitgeber,
zum
Beschäftigungsstatus,
dem
Zeitraum,
dem
Brutto-
und/oder
Nettoeinkommen
sowie
ggf.
Zusatzleistungen,
Boni,
Nacht-
oder
Schichtzuschläge
und
die
relevanten
Abzüge.
Je
nach
Verwendungszweck
kann
auch
die
Laufzeit
der
Anstellung,
die
Anzahl
der
Beschäftigungsmonate
oder
der
Hinweis
auf
ein
unbefristetes
Arbeitsverhältnis
enthalten
sein.
Oft
werden
zusätzlich
Gehaltsabrechnungen
der
letzten
drei
Monate
verlangt.
In
jedem
Fall
gilt:
Die
Weitergabe
persönlicher
Einkommensdaten
bedarf
der
Zustimmung
des
Betroffenen;
der
Umfang
der
Daten
soll
dem
Verwendungszweck
angemessen
sein
und
der
Datenschutz
beachtet
werden.
vorliegt.