Lohnabzug
Lohnabzug bezeichnet den Teil des Bruttogehalts, der vom Arbeitgeber direkt vom Arbeitslohn einbehalten wird, bevor der Arbeitnehmer seinen Nettobetrag ausgezahlt bekommt. Die Abzüge dienen der Finanzierung gesetzlicher Abgaben sowie freiwilliger Leistungen und umfassen in der Regel steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen sowie weitere vereinbarte oder gesetzliche Abzüge.
Der konkrete Inhalt und die Höhe der Lohnabzüge richten sich nach dem jeweiligen Land und persönlichen Verhältnissen.
Lohnabzüge werden typischerweise in der Gehaltsabrechnung transparent ausgewiesen. Die Summe der Abzüge wird vom Bruttolohn subtrahiert,
Auswirkungen auf Arbeitnehmer sind eine verlässliche Planung des verfügbaren Einkommens sowie eine klare Kenntnis der Abgabepflichten.