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Lebensversicherungen

Lebensversicherungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen einer Person (dem Versicherungsnehmer) und einer Versicherungsgesellschaft, bei denen im Todesfall des Versicherten oder zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine Versicherungsleistung erbracht wird. Sie dienen dem finanziellen Schutz von Hinterbliebenen, der Absicherung von Krediten oder der Altersvorsorge.

Es unterscheidet man üblicherweise zwischen Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung und fondsgebundenen Lebensversicherungen. Die Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall

Wesentliche Vertragsbestandteile sind der Versicherungsnehmer, der versicherte Status, der Begünstigte, die Laufzeit, die Beiträge und der

Lebensversicherungen dienen der Vermögensübertragung, der Absicherung von Hypotheken und der Altersvorsorge. Verbraucher sollten Angebote vergleichen, Kosten,

Sie unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz und der Aufsicht durch BaFin. Die steuerliche Behandlung variiert nach Vertragsart und

während
der
Vertragslaufzeit.
Die
Kapitallebensversicherung
kombiniert
Todesfalls-
mit
Sparkomponenten:
Sie
zahlt
am
Ende
der
Laufzeit
oder
bei
vorzeitigem
Tod
den
garantierten
Rückkaufswert
plus
Überschüsse.
Fonds-
bzw.
fondsgebundene
Lebensversicherungen
legen
die
Beiträge
in
Investmentfonds
an,
wodurch
die
Auszahlungen
von
der
Performance
abhängen.
Oft
gibt
es
zusätzlich
eine
Todesfallleistung.
Rückkaufswert;
Überschüsse,
Nachrangleistungen
und
Beitragsfreistellung
können
vorhanden
sein.
Verträge
können
gekündigt,
aber
meist
mit
Verlusten
verbunden
oder
durch
Beitragsfreistellung
fortgeführt
werden.
Renditen,
Garantien
und
steuerliche
Folgen
prüfen.
individueller
Situation;
Todesfallleistungen
an
Begünstigte
sind
in
der
Regel
steuerlich
begünstigt,
können
erbschafts-
oder
schenkungsteuerlich
relevant
sein;
Erträge
aus
Kapital-/fondsgebundene
Produkten
können
der
Abgeltungsteuer
unterliegen.