Rückkaufswert
Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer auszahlt, wenn ein Lebensversicherungs- oder Sparvertrag vor dem vereinbarten Laufzeitende gekündigt oder aufgelöst wird. Er stellt den Barwert der bis dahin aufgelaufenen Ansparleistungen dar und kann durch vertragliche Abzüge reduziert sein. In der Praxis umfasst der Rückkaufswert in der Regel die bisher gezahlten Prämien abzüglich Kosten und Risikobeträge, zuzüglich gutgeschriebener Zinsen oder Überschussbeteiligungen. Viele Verträge garantieren einen Mindest-Rückkaufswert; darüber hinaus können nicht garantierte Überschussanteile den Betrag erhöhen.
Berechnung und Bestandteile: Der Betrag ergibt sich aus der Summe der bisher geleisteten Prämien, vermindert um
Steuerliche und rechtliche Aspekte: Die Behandlung des Rückkaufswert ist je nach Rechtsordnung unterschiedlich. Steuerliche Folgen können