Landesmittel
Landesmittel bezeichnet in föderalen Staaten die finanziellen Ressourcen, die von den Ländern aus dem jeweiligen Landeshaushalt für öffentliche Aufgaben bereitgestellt werden. In Deutschland und Österreich umfasst der Begriff Mittel, die Landeseinrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Unternehmen oder Förderprogramme auf Landesebene unterstützen. Landesmittel dienen der Finanzierung von Aufgabenbereichen wie Bildung, Inneres, Wissenschaft, Infrastruktur, Sozialwesen, Kultur und Wirtschaftsförderung und werden oft in Form von Zuweisungen, Zuschüssen, Investitionsmitteln oder Förderprogrammen vergeben. Sie unterscheiden sich von Bundesmitteln, die vom Bund bereitgestellt werden, sowie von Europäischen Fördermitteln.
Die Mittel stammen aus Landessteuern, Gebühren und anderen Landesquellen und unterliegen dem jeweiligen Haushalts- und Förderrecht.
Im EU-Kontext unterliegen Beihilfenregelungen der Europäischen Kommission; Landesmittel müssen mit den Beihilfe- und Wettbewerbsregeln vereinbar sein.