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Krankheitstagen

Krankheitstagen bezeichnet Tage, an denen eine Person aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung arbeitsunfähig ist und daher nicht arbeiten kann. In der Regel wird die Abwesenheit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) dokumentiert, die von einem Arzt ausgestellt wird und dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

In Deutschland besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen,

Krankheitstage unterscheiden sich von Urlaubstagen. Urlaub dient der Erholung, während Krankheitstage durch gesundheitliche Einschränkungen bedingt sind.

Über nationale Grenzen hinaus gelten in Europa Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit, doch Details zum Anspruch auf Lohnfortzahlung,

sofern
sie
ununterbrochen
krank
sind
und
eine
bestehende
Beschäftigung
vorliegt.
Die
AU
muss
dem
Arbeitgeber
in
der
Regel
spätestens
ab
dem
dritten
Tag
der
Erkrankung
vorliegen;
der
Arbeitgeber
zahlt
während
dieser
sechs
Wochen
das
übliche
Gehalt.
Nach
Ablauf
der
Entgeltfortzahlung
übernimmt
in
der
Regel
die
gesetzliche
Krankenversicherung
die
Zahlung
von
Krankengeld,
das
in
der
Praxis
etwa
70
Prozent
des
Bruttoeinkommens
beträgt
und
durch
gesetzliche
Höchstgrenzen
begrenzt
ist.
Die
Zählung
von
Krankheitstagen
erfolgt
oft
kalenderjährlich
und
fließt
in
die
Lohnabrechnung
sowie
in
Auswertungen
zur
Abwesenheit
ein.
Bei
länger
andauernder
Erkrankung
kann
eine
fortbestehende
Arbeitsunfähigkeit
durch
weitere
AU-Bescheinigungen
bestätigt
werden,
und
es
können
Anträge
auf
verlängerte
Arbeitsunfähigkeit
oder
Rehabilitationsleistungen
gestellt
werden.
Krankengeld
und
Nachweispflichten
unterscheiden
sich
je
nach
Land
und
individueller
Versicherung.
Für
Arbeitnehmer
und
Arbeitgeber
ist
eine
frühzeitige
Meldung,
rechtzeitige
Vorlage
der
AU-Bescheinigung
sowie
eine
Orientierung
an
den
jeweiligen
Tarif-
oder
Arbeitsverträgen
wichtig.