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Konzernverwaltung

Konzernverwaltung bezeichnet die zentrale Verwaltung eines Konzerns, die konzernweite Verwaltungs- und Servicefunktionen bündelt. Sie umfasst typischerweise Finanzen, Controlling, Rechnungswesen, Treasury, Steuern, Personal, Recht, IT, Einkauf, Compliance und internes Risiko Management. Ziel ist es, standardisierte Prozesse, effiziente Ressourcennutzung und eine transparente Berichterstattung über den gesamten Konzern hinweg sicherzustellen. Die Konzernverwaltung koordiniert die Umsetzung der Konzernstrategie, sorgt für die konsolidierte Berichterstattung (Konzernabschluss) und betreibt zentrale Dienstleistungen über Shared Service Centers.

Aufbau: In der Praxis besteht die Konzernverwaltung oft aus einer zentralen Konzernzentrale mit Fachabteilungen sowie SSCS.

Rechtsrahmen: Je nach Rechtsordnung gelten unterschiedliche Vorgaben (z. B. AktG, HGB oder IFRS/US-GAAP, Steuer- und Arbeitsrecht,

Herausforderungen: Zentralisierung kann Effizienzsteigerungen bringen, birgt aber Risiken wie verringerte operative Agilität, Abhängigkeit von Zentralfunktionen, IT-Security

Operativ
tätige
Tochtergesellschaften
behalten
in
der
Regel
Autonomie
in
operativen
Belangen,
unterliegen
aber
einheitlichen
Richtlinien
und
Vorgaben
der
Konzernverwaltung.
Governance
erfolgt
über
Konzernrichtlinien,
Compliance-Programme
und
externe
Aufsichtsgremien;
die
Konzernleitung
bzw.
das
Group
Management
Board
steuert
die
operativen
Managementebenen.
Datenschutz).
Transferpreise,
konzerninterne
Verrechnung,
Risikomanagement
und
interne
Kontrollsysteme
sind
zentral.
und
Datenschutz.
Digitalisierung,
z.
B.
zentrale
ERP-Systeme,
Data
Governance
und
konsolidierte
Berichterstattung,
unterstützt
die
Aufgaben.