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Kompetenzbeschreibungen

Kompetenzbeschränkung bezeichnet die vertraglich, gesetzlich oder verfassungsrechtlich festgelegte Begrenzung der Zuständigkeiten einer Institution, Organisation oder eines Rechtsgebers. Sie dient der Abgrenzung von Aufgaben und der Verhinderung von Machtüberschreitungen, indem bestimmte Handlungen oder Entscheidungen auf andere Ebenen oder Behörden übertragen oder ausgeschlossen werden.

In föderalen Systemen bedeutet Kompetenzbeschränkung oft, dass der Bund oder zentrale Behörden bestimmte Aufgaben nur innerhalb

Mechanismen der Kompetenzbeschränkung umfassen verfassungsrechtliche Klauseln, Gesetzgebungs- und Vertragstexte, Auslegungsfragen durch Gerichte sowie institutionelle Kontroll- und

Beispiele finden sich in nationalen Verfassungen, etwa der Begrenzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zugunsten der Länder,

Siehe auch: Kompetenzkonflikt, Verfassungsrecht, Europäisches Unionsrecht, Föderalismus.

festgelegter
Bereiche
übernehmen
dürfen,
während
die
übrigen
Befugnisse
bei
Ländern
oder
Gliedstaaten
verbleiben.
Verfassungsrechtliche
Regelungen
und
Verträge
legen
diese
Zuweisungen
fest.
Im
Völkerrecht
und
in
der
Europäischen
Union
gilt
zudem,
dass
eine
Organisation
nur
in
den
ausdrücklich
zugewiesenen
Bereichen
handeln
darf;
verbleibende
Zuständigkeiten
bleiben
bei
den
Mitgliedstaaten.
Konfliktlösungsverfahren.
Konflikte
über
die
richtige
Kompetenz
können
vor
Verfassungsgerichten,
nationalen
Parlamenten
oder
supranationalen
Gerichten
verhandelt
werden.
sowie
in
internationalen
Verträgen,
in
denen
die
Zuständigkeiten
zwischen
EU-Institutionen
und
Mitgliedstaaten
festgelegt
sind.
Die
Praxis
der
Kompetenzbeschränkung
trägt
zur
Rechtsklarheit,
demokratischen
Legitimation
und
Effizienz
staatlichen
Handelns
bei.