Kompetenzbeschreibungen
Kompetenzbeschränkung bezeichnet die vertraglich, gesetzlich oder verfassungsrechtlich festgelegte Begrenzung der Zuständigkeiten einer Institution, Organisation oder eines Rechtsgebers. Sie dient der Abgrenzung von Aufgaben und der Verhinderung von Machtüberschreitungen, indem bestimmte Handlungen oder Entscheidungen auf andere Ebenen oder Behörden übertragen oder ausgeschlossen werden.
In föderalen Systemen bedeutet Kompetenzbeschränkung oft, dass der Bund oder zentrale Behörden bestimmte Aufgaben nur innerhalb
Mechanismen der Kompetenzbeschränkung umfassen verfassungsrechtliche Klauseln, Gesetzgebungs- und Vertragstexte, Auslegungsfragen durch Gerichte sowie institutionelle Kontroll- und
Beispiele finden sich in nationalen Verfassungen, etwa der Begrenzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zugunsten der Länder,
Siehe auch: Kompetenzkonflikt, Verfassungsrecht, Europäisches Unionsrecht, Föderalismus.