Kirchensteuerstatus
Kirchensteuerstatus bezeichnet im deutschen Steuer- und Kirchenrecht die Zuordnung einer Person zur Kirchensteuerpflicht oder zur Kirchensteuerbefreiung. Er ergibt sich in der Regel aus der Zugehörigkeit zu einer in Deutschland anerkannten Religionsgemeinschaft und bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Person Kirchensteuer zahlen muss.
Grundlage ist die Kirchensteuerpflicht der Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, überwiegend der römisch-katholischen Kirche, der evangelischen Kirche sowie
Erhebung und Sätze: Die Kirchensteuer wird in der Regel als Prozentsatz der Einkommensteuer erhoben – häufig 8
Veränderungen des Status: Der Kirchensteuerstatus kann sich ändern, etwa durch Austritt aus der Kirche oder durch
Ausnahmen: Personen, die keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören oder die aufgrund gesetzlicher Befreiung keine Kirchensteuer zahlen müssen,
Der Kirchensteuerstatus wird in den relevanten Verwaltungs- und Steuerakten geführt. Er beeinflusst die individuelle Steuerlast, hat