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Steuerakten

Steuerakten sind Aktenbestände, die im Zusammenhang mit der Besteuerung geführt werden. Sie entstehen überwiegend bei den Finanzbehörden und enthalten Unterlagen zur Veranlagung, Festsetzung, Prüfung oder Durchsetzung von Steuern. Typische Inhalte sind Steuererklärungen, Steuerbescheide, Zahlungsunterlagen, Korrespondenz mit dem Finanzamt, Belege, Buchführungsnachweise und Berichte aus Betriebsprüfungen. In einigen Systemen können auch gerichtliche Schriftstücke oder Rechtsmittelentscheidungen Teil der Akte sein.

Zweck der Steuerakten ist es, die steuerliche Rechtslage nachvollziehbar darzustellen, Ansprüche zu prüfen und im Falle

Der Zugang zu Steuerakten ist in der Regel auf berechtigte Personen beschränkt. Steuerpflichtige haben grundsätzlich Anspruch

Steuerakten werden meist nach Identität des Steuerpflichtigen, Zeitraum und Aktenart gegliedert und sowohl physisch als auch

von
Prüfungen
Belege
bereitzuhalten.
Sie
dienen
der
Verwaltung,
der
Rechtskontrolle
und
–
in
der
Forschung
–
der
historischen
Dokumentation
wirtschaftlicher
Aktivitäten
und
Staatseinnahmen.
auf
Einsicht
in
die
eigenen
Akten
oder
auf
Kopien,
während
der
Zugriff
Dritter
streng
geregelt
ist.
Der
Umgang
unterliegt
Datenschutz-
und
Berufsgeheimnisvorschriften;
personenbezogene
Daten
müssen
geschützt
und
gegebenenfalls
archiviert,
gelöscht
oder
anonymisiert
werden,
sofern
gesetzliche
Vorgaben
greifen.
digital
geführt.
Aufbewahrungsfristen
variieren
je
nach
Rechtsordnung
und
Akteninhalt,
liegen
aber
häufig
mehrere
Jahre.
Durch
die
Einführung
elektronischer
Veranlagung
und
Archivierung
hat
sich
der
Umgang
mit
Steuerakten
von
papierbasierten
zu
digitalen
Prozessen
weiterentwickelt.