Kirchenaustritt
Kirchenaustritt bezeichnet die formale Beendigung der Mitgliedschaft in einer kirchlichen Gemeinschaft, vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er beendet die kirchliche Zugehörigkeit vor allem aus steuerlichen Gründen und für die Organisation der jeweiligen Kirche. Die konkreten Verfahren, Fristen und Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Land und Kanton bzw. Gemeinde, bleiben aber im Kern darauf ausgerichtet, den Status als Kirchenmitglied abzuwickeln, nicht den persönlichen Glauben.
In Deutschland erfolgt der Kirchenaustritt in der Regel durch Abmeldung bei der zuständigen Behörde, meist dem
In Österreich und der Schweiz erfolgt der Kirchenaustritt üblicherweise durch eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen
Konsequenzen eines Kirchenaustritts können unter anderem der Verlust von Mitgliedschaftsrechten in kirchlichen Gremien sowie Einschränkungen bei