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Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, Produkte und deren Verpackung mit bestimmten Informationen zu versehen. Sie dient dem Verbraucherschutz, der Sicherheit sowie der Nachverfolgbarkeit von Waren.

Die Pflichten sind branchenspezifisch geregelt und unterscheiden sich je nach Produktkategorie. Typische Angabefelder umfassen Produktbezeichnung, Inhaltsstoffe

Wichtige Rechtsgrundlagen befinden sich auf EU- und nationaler Ebene. Beispiele sind die EU-Verordnung zur Information der

Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Bußgelder, Rückrufaktionen oder Haftungsansprüche. Gleichzeitig besteht in vielen

oder
Bestandteile,
Allergenhinweise,
Menge
oder
Nettofüllmenge,
Haltbarkeits-
oder
Verbrauchsdatum,
Los-
bzw.
Chargennummer,
Herkunft/Hersteller
oder
Importeur,
Gebrauchsanweisung,
Warnhinweise
und
Sicherheitsvorkehrungen.
In
der
Praxis
können
zusätzlich
spezielle
Kennzeichnungen
erforderlich
sein,
etwa
Textilkennzeichnung,
Symbolik
für
Gefahrstoffe
oder
Normen
wie
CE-Kennzeichnung
bei
bestimmten
Produkten.
Verbraucher
bei
Lebensmitteln,
die
CLP-Verordnung
für
chemische
Stoffe
(Gefahrenkennzeichnung),
die
Textilkennzeichnungsverordnung
und
spezifische
Regelungen
für
Kosmetika,
Arzneimittel
oder
Elektronik.
Unternehmen
tragen
in
der
Regel
die
Verantwortung
für
korrekte
Angaben;
Händler
können
Prüfungspflichten
haben,
insbesondere
im
Bereich
der
Marktüberwachung.
Bereichen
Raum
für
freiwillige
Kennzeichnungen
oder
ergänzende
Angaben,
etwa
Qualitätszeichen
oder
Umweltlabels,
solange
sie
nicht
irreführend
sind.