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Kampfhandlungen

Kampfhandlungen bezeichnet in der Militärsprache gewaltsame Handlungen, die im Rahmen eines bewaffneten Konflikts von Streitkräften oder bewaffneten Gruppen geführt werden. Sie umfassen offensive und defensive Operationen, direkte Kämpfe, Angriffe, Überfälle, Belagerungen, Bombardierungen sowie Luft-, See- und Bodeneinsätze. In modernen Konflikten können auch cyber- oder Informationsoperationen als Teil der Kampfhandlungen auftreten, sofern sie Gewaltanwendung darstellen. Der Begriff dient der Beschreibung der aktiven, kämpferischen Phasen eines Konflikts und wird in militärischen Planungen und Analysen verwendet.

Rechtlich fallen Kampfhandlungen unter das Völkerrecht des bewaffneten Konflikts. Kernprinzipien sind die Unterscheidung von militärischen Zielen

Typische Formen von Kampfhandlungen umfassen offensive Operationen wie Invasionen, Vorstöße oder Durchbrüche, sowie defensive Maßnahmen wie

und
zivilen
Objekten,
die
Verhältnismäßigkeit
der
eingesetzten
Mittel
sowie
vorsichtige
Maßnahmen
zum
Schutz
von
Zivilpersonen.
Gebäudebewertung,
Kriegsrecht,
Behandlung
von
Kriegsgefangenen
und
der
Schutz
medizinischer
Einrichtungen
spielen
hier
eine
zentrale
Rolle.
Staaten
und
bewaffnete
Gruppen
sind
verpflichtet,
sich
an
einschlägige
Bestimmungen
zu
halten,
wobei
Verstöße
international
geahndet
werden
können.
Rückzüge
und
Abwehrkämpfe.
Weitere
Formen
sind
Angriffe,
Bombardierungen,
Belagerungen,
Abriegelungen,
Räum-
oder
Räumungsaktionen
und
Luft-
bzw.
Seemanöver.
In
der
jüngeren
Geschichte
haben
sich
auch
hybride
oder
nicht-konventionelle
Kampfhandlungen
entwickelt,
die
militärische
Gewalt
mit
politischen
oder
wirtschaftlichen
Druckmitteln
kombinieren
oder
Cyber-
und
Informationskomponenten
integrieren.