Insolvenzplanrelevanter
Insolvenzplanrelevanter ist eine Bezeichnung, die in der Praxis des Insolvenzrechts verwendet wird, um eine Person oder Rechtsposition zu kennzeichnen, deren Rechte oder Ansprüche durch einen Insolvenzplan berührt, verändert oder aufgehoben werden. Der Begriff ist kein formeller Rechtsbegriff der Insolvenzordnung (Insolvenzordnung, InsO), wird aber in Gerichtsentscheidungen, Rechtslehre und der Praxis genutzt, um Planbezug klar zu fassen.
Zu den insolvenzplanrelevanten Akteuren gehören typischerweise Gläubiger, deren Forderungen durch den Plan beeinträchtigt oder umgesetzt werden;
Funktion und Bedeutung: Der insolvenzplanrelevante Charakter bestimmt, wer in der Planphase stimm- und/oder beteiligungsberechtigt ist und
Rechtlicher Kontext: Die Grundlagen des Insolvenzplans finden sich in der InsO (insbesondere §§ 219 ff.). Der konkrete