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Informationszugriff

Informationszugriff bezeichnet die Fähigkeit von Einzelpersonen, Organisationen oder Systemen, auf Informationen zuzugreifen, sie zu verwenden und weiterzugeben. Er umfasst sowohl den Zugriff auf sachliche Fachinformationen als auch den Zugriff auf personenbezogene Daten und Metadaten, die in Informationssystemen gespeichert sind. Der Informationszugriff wird durch technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen bestimmt und ist eng verknüpft mit Fragen von Transparenz, Sicherheit und Datenschutz.

Im Informationssystemmanagement erfolgt der Zugriff über Authentisierung (Identitätsprüfung) und Autorisierung (Zugangsberechtigungen). Typische Modelle sind Discretionary Access

Der rechtliche Rahmen variiert je nach Rechtsordnung. In der Europäischen Union schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den

Zugriffsarten umfassen physischen Zugriff auf Archive oder Serverräume sowie digitalen Zugriff über Netzwerke, einschließlich Fernzugriff, Lese-

Control,
Mandatory
Access
Control
und
Role-Based
Access
Control.
Das
Prinzip
der
geringsten
Privilegien
wird
häufig
angewendet,
um
unnötige
Zugriffsmöglichkeiten
zu
minimieren.
Gleichzeitig
müssen
Möglichkeiten
zur
Zusammenarbeit
und
Informationsaustausch
berücksichtigt
werden,
weshalb
Zugriffsrechte
oft
regelmäßig
überprüft
und
angepasst
werden.
Zugriff
auf
personenbezogene
Daten
und
regelt
Zwecke,
Verarbeitung
und
Sicherheit.
Informationsfreiheits-
oder
Transparenzgesetze
ermöglichen
in
vielen
Ländern
den
Zugriff
auf
behördliche
Informationen,
wobei
Ausnahmen
zum
Schutz
von
Privatsphäre,
Sicherheit
oder
Geschäftsgeheimnissen
gelten.
und
Bearbeitungsrechten
sowie
Zugriffskontrollen.
Herausforderungen
umfassen
Sicherheitsrisiken,
Datenmissbrauch,
unbefugten
Zugriff,
Informationsasymmetrie
und
Compliance-Komplexität.
Informationenzugriff
ist
damit
zentral
für
Wissenschaft,
Verwaltung,
Wirtschaft
und
Gesellschaft,
da
er
Transparenz,
Entscheidungsfindung
und
Servicequalität
maßgeblich
beeinflusst.