Informationszugriff
Informationszugriff bezeichnet die Fähigkeit von Einzelpersonen, Organisationen oder Systemen, auf Informationen zuzugreifen, sie zu verwenden und weiterzugeben. Er umfasst sowohl den Zugriff auf sachliche Fachinformationen als auch den Zugriff auf personenbezogene Daten und Metadaten, die in Informationssystemen gespeichert sind. Der Informationszugriff wird durch technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen bestimmt und ist eng verknüpft mit Fragen von Transparenz, Sicherheit und Datenschutz.
Im Informationssystemmanagement erfolgt der Zugriff über Authentisierung (Identitätsprüfung) und Autorisierung (Zugangsberechtigungen). Typische Modelle sind Discretionary Access
Der rechtliche Rahmen variiert je nach Rechtsordnung. In der Europäischen Union schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den
Zugriffsarten umfassen physischen Zugriff auf Archive oder Serverräume sowie digitalen Zugriff über Netzwerke, einschließlich Fernzugriff, Lese-