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Transparenzgesetze

Transparenzgesetze bezeichnet eine Gruppe von Rechtsvorschriften, die den Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen regeln und damit Transparenz, Rechenschaftspflicht und Beteiligung fördern. Solche Gesetze bestimmen, welche Behördendokumente zugänglich sind, wie Anträge zu stellen sind, welche Fristen gelten und unter welchen Umständen Informationen ganz oder teilweise abgelehnt oder geschwärzt werden dürfen.

Sie zielen auf Informationsfreiheit, Öffnung von Verwaltungsprozessen, Open-Data-Initiativen und Antikorruptionsmaßnahmen. Typische Bestandteile sind der Anspruch auf

Auf EU-Ebene existieren Regelungen, die den Zugriff auf Dokumente der EU-Institutionen betreffen (Verordnung 1049/2001). In Deutschland

Vorteile der Transparenzgesetze sind eine stärkere politische Rechenschaft, bessere Bürgerinformation, wirtschaftliche Nutzen durch Open Data sowie

Siehe auch: Informationsfreiheitsgesetz, Open Government, Open Data, Aarhus-Konvention.

Einsicht
in
Akten,
Ausnahmen
(z.
B.
Schutz
von
Sicherheitsinteressen,
personenbezogenen
Daten,
laufende
Prüfungen),
Rechtsmittel
gegen
Ablehnungen
und
Hinweise
zu
Kostenpflichten.
gilt
das
Informationsfreiheitsgesetz
auf
Bundesebene.
Länder
verfügen
ergänzend
über
eigene
Landes-IFG.
In
vielen
Ländern
existieren
Veröffentlichungs-
und
Open-Data-Vorschriften,
die
statische
Daten
von
Behörden
zugänglich
machen.
verbesserte
Korruptionsprävention.
Herausforderungen
liegen
in
der
Balance
zwischen
Informationszugang
und
Datenschutz,
der
Ressourcenbelastung
von
Behörden
sowie
Unsicherheiten
über
den
Umfang
der
Ausnahmen.
Die
Umsetzung
variiert
stark
nach
Rechtsordnung,
VerwaltungsKultur
und
technischer
Infrastruktur.