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HornKlauseln

HornKlauseln sind eine Klasse von Klauseln in der Aussagen- und Prädikatenlogik, bei der in jeder Klausel höchstens eine positive Literal vorkommt. Formal lassen sie sich als Implikationen der Form (A1 ∧ ... ∧ An) → B darstellen, wobei B ein Atom ist. Enthält die Klausel kein positives Literal, entspricht sie (A1 ∧ ... ∧ An) → ⊥ und dient als Integritätsbedingung. Allgemein lassen sich Hornklauseln als disjunktionen mit maximal einem positiven Literal interpretieren.

In der Logikprogrammierung spielen Hornklauseln eine zentrale Rolle. Ein Fakt ist eine Hornklausel mit genau einem

Eigenschaften und Bedeutung. Hornklauseln ermöglichen eine polynomielle Entscheidbarkeit in der Erfüllbarkeit und effiziente Inferenz durch Vorwärtsverkettung

Verwandte Konzepte. Hornklauseln sind eine Teilmenge der Horn-Formeln und umfassen Definite Clauses (genauer: Klauseln mit exakt

positiven
Literal
und
leerem
Körper
(z.
B.
p).
Eine
Regel
hat
Form
Kopf
←
Körper,
also
eine
Konjunktion
von
Prädikaten
im
Körper,
deren
Schluss
das
Kopfatom
ist
(z.
B.
r
←
p,
q).
Anfragen
(Ziele)
entsprechen
Klauseln
mit
leerem
Kopf.
In
Prolog-Ausdrücken
entspricht
r
:-
p,
q
einer
Regel,
und
eine
Abfrage
?-
r
ruft
dieses
System
zur
Inferenz
auf.
(Forward
Chaining).
Die
Semantik
wird
oft
über
das
kleinste
Herbrand-Modell
beschrieben;
aus
diesem
Modell
lassen
sich
Ziele
ableiten.
Wegen
ihrer
Struktur
eignen
sich
Hornklauseln
gut
für
automatische
Theorembeweise,
logische
Programmierung,
Wissensrepresentation
und
relationale
Datenbanken
(Datalog
basiert
auf
Hornklauseln).
einem
positiven
Literal).
Sie
bilden
eine
Brücke
zwischen
formaler
Logik
und
praktischer
Inferenztechnik.