Hauptmietverhältnis
Hauptmietverhältnis bezeichnet im deutschen Mietrecht den Hauptmietvertrag zwischen Vermieter und Mieter über eine Wohnung oder gewerbliche Räume. Es regelt die primären Rechte und Pflichten, insbesondere die Zahlung der Miete, die Instandhaltung der Mietsache und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten.
In der Praxis kann es mehrere Hauptmieter geben, etwa bei einer Wohngemeinschaft, sodass mehrere Personen gemeinsam
Untervermietung: Ein Untermietverhältnis entsteht, wenn ein Hauptmieter einen Teil der gemieteten Räume an Dritte weiter vermietet.
Beendigung: Das Hauptmietverhältnis kann durch Kündigung von Vermieter oder Mieter beendet werden; die gesetzliche Kündigungsfrist richtet
Bedeutung: Das Konzept dient der Abgrenzung der Pflichten zwischen Hauptmieter, Untermieter und Vermieter und der rechtlichen