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Handelsbestand

Handelsbestand bezeichnet den Bestand an Waren, die ein Unternehmen im gewöhnlichen Geschäftsgang zum Verkauf hält. Es handelt sich um eine Position im Umlaufvermögen der Bilanz. Typischerweise umfasst der Handelsbestand fertige Waren, die unmittelbar verkauft werden sollen, sowie Waren, die für den Handel bestimmt sind. In der Praxis wird der Begriff vor allem bei Handelsunternehmen verwendet, kann aber auch in anderen Branchen auftreten, wenn dort Waren zum Verkauf vorrätig gehalten werden.

Bewertung: Nach handelsrechtlichen Grundsätzen erfolgt die Bewertung des Handelsbestands nach dem Niederstwertprinzip. Er wird mit Anschaffungs-

Praxis: Der Handelsbestand wird regelmäßig durch Inventuren überprüft und bei Bedarf abgewertet. Er ist eine wesentliche

Siehe auch: Umlaufvermögen, Vorräte, Inventar, Warenbestand. Der Begriff gehört zum Grundvokabular der deutschen Handels- und Finanzberichterstattung

oder
Herstellungskosten
bewertet,
maximal
jedoch
mit
dem
niedrigeren
Netto-Realisationswert.
Die
Kostenbemessung
hängt
von
der
Warenart
ab;
bei
Handelsware
liegen
in
der
Regel
Anschaffungskosten
zugrunde,
bei
produzierten
Gütern
zusätzlich
Herstellungskosten.
Methoden
zur
Kostenbestimmung
können
FIFO
oder
Durchschnittskosten
sein;
Wertminderungen
mindern
den
Bestand,
wenn
Werte
fallen.
Quelle
der
Liquidität,
da
er
rasch
in
Umsatz
überführt
wird.
Bei
Unternehmensübernahmen
kann
der
Handelsbestand
Bestandteil
des
Kaufpreises
sein
oder
separat
bewertet
und
übertragen
werden.
Unterscheidungen
zu
anderen
Beständen,
wie
Fertig-
oder
Halbfertigerzeugnissen,
sind
je
nach
Branche
relevant.
und
wird
durch
Regelungen
im
HGB
und
IFRS
geprägt.