Handelsaufsicht
Handelsaufsicht bezeichnet die staatliche Aufsicht über Handel und Handelsgewerbe. Sie umfasst die Überwachung kommerzieller Tätigkeiten, die Durchsetzung handelsrechtlicher Bestimmungen, die Vergabe von Genehmigungen sowie die Registrierung von Unternehmen. Zudem geht es um den Schutz von Verbrauchern, die Ordnung des Marktes und die Sicherung fairen Wettbewerbs. Je nach Rechtsordnung und historischer Epoche variiert der konkrete Aufgabenbereich; der Begriff wird nicht durch eine einheitliche, aktuelle Behörde repräsentiert.
Im deutschen Rechtsraum erfolgt die Handlungsführung durch verschiedene Institutionen: Lokale Gewerbeämter führen die Gewerbeanmeldungen durch und
Historisch verstand man unter Handelsaufsicht direkte staatliche Kontrolle von Händlern, Märkten und Messen: Lizenzierung, Prüfung von
Zusammenfassend bleibt der Begriff eine Beschreibung der staatlichen Handelsaufsicht; heute existiert typischerweise keine zentrale Handelsaufsicht mehr,