Haftfähig
Haftfähig ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtswesen, der die Eigenschaft beschreibt, der Haftung oder der Zwangsvollstreckung unterliegen zu können. In der Praxis wird er vor allem im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen verwendet: Sind Vermögenswerte haftfähig, dürfen Gläubiger sie im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens pfänden, um eine Forderung zu sichern.
Im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckung und Pfändung bedeutet haftfähig, dass ein Gegenstand oder Vermögenswert im einzelnen Verfahren
Der Begriff wird überwiegend auf Vermögenswerte angewendet. Bei Personen spricht man eher von Haftung oder Haftpflicht;
Etymologie: Haftfähig leitet sich von Haft (Verpflichtung, Rechtsbindung) und haften (sich an etwas binden, für etwas
Siehe auch: Pfändung, Zwangsvollstreckung, Pfändungsschutz, Vermögen, Haftung.