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Grundversorger

Grundversorger ist der Energieversorger, der in einem definierten Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas sicherstellt, wenn ein Kunde keinen anderen Anbieter gewählt hat oder der bestehende Vertrag endet und kein neuer Vertrag zustande kommt. Er dient als Default-Lieferant und sorgt dafür, dass Haushalte und Kleinunternehmen zuverlässig mit Energie versorgt werden.

Rechtliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Deutschland, insbesondere die Grundversorgungsverpflichtung gemäß § 36 EnWG. Das Netzgebiet

Zu den Pflichten des Grundversorgers gehört es, allen Kunden im Versorgungsgebiet eine zuverlässige Versorgung zu bieten

Bedeutung und Praxis: Der Grundversorger ist oft der sogenannte Incumbent, häufig ein lokales Versorgungsunternehmen oder eine

bestimmt,
welcher
Versorger
als
Grundversorger
tätig
wird;
in
der
Praxis
ist
oft
der
örtliche
oder
regionale
Grundversorger
derjenige,
der
die
Versorgung
in
diesem
Gebiet
sicherstellt.
Die
Aufgabe
kann
sowohl
für
Strom
als
auch
für
Gas
gelten.
Regulierungsbehörden
wie
die
Bundesnetzagentur
überwachen
Einhaltung
der
Vorgaben
und
Transparenz
bei
Tarifen
und
Verträgen.
und
Standardbedingungen
sowie
den
sogenannten
Grundversorgungstarif
bereitzustellen.
Dieser
Tarif
dient
als
Basistarif,
wenn
sich
Kunden
nicht
aktiv
für
einen
anderen
Anbieter
entscheiden.
Grundversorger
müssen
neue
Kunden
aufnehmen
und
den
Wechsel
zu
einem
anderen
Anbieter
unterstützen,
solange
der
Wechselprozess
läuft.
größere
Energiegruppe.
Trotz
liberalisierten
Märkten
bleibt
der
Grundversorger
als
sicherer,
gesetzlich
verankerter
Standardlieferant
bestehen,
der
räumlich
festgelegte
Versorgungsbereiche
bedient.
Kunden
können
jederzeit
zu
einem
anderen
Anbieter
wechseln,
ohne
ihre
Grundversorgung
zu
verlieren,
solange
der
Wechsel
vollständig
abgeschlossen
ist.