Grundversorger
Grundversorger ist der Energieversorger, der in einem definierten Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität oder Gas sicherstellt, wenn ein Kunde keinen anderen Anbieter gewählt hat oder der bestehende Vertrag endet und kein neuer Vertrag zustande kommt. Er dient als Default-Lieferant und sorgt dafür, dass Haushalte und Kleinunternehmen zuverlässig mit Energie versorgt werden.
Rechtliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Deutschland, insbesondere die Grundversorgungsverpflichtung gemäß § 36 EnWG. Das Netzgebiet
Zu den Pflichten des Grundversorgers gehört es, allen Kunden im Versorgungsgebiet eine zuverlässige Versorgung zu bieten
Bedeutung und Praxis: Der Grundversorger ist oft der sogenannte Incumbent, häufig ein lokales Versorgungsunternehmen oder eine