Home

Grundvergütung

Grundvergütung bezeichnet im Arbeitsrecht die festgelegte, vertraglich vereinbarte Grundvergütung, die ein Arbeitnehmer regelmäßig erhält, üblicherweise monatlich. Sie bildet den Kern der Vergütung und dient als Bezugsgröße für weitere Zahlungen.

Die Höhe der Grundvergütung wird häufig durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder interne Gehaltsstrukturen festgelegt. Sie hängt dabei

Als fester Bestandteil des Einkommens ist die Grundvergütung in der Regel unabhängig von individuellen Leistungen oder

Der Begriff wird vor allem im Kontext von Tarifverträgen, Gehaltsstrukturen und Jobbewertungen verwendet. Er dient der

Zusammengefasst bietet die Grundvergütung Planungssicherheit und bildet den vertraglich bindenden, festen Teil des Arbeitsentgelts, während Gesamteinkommen

oft
von
einer
Entgeltgruppe
oder
einem
Stufenmodell
ab,
das
Anforderungen
der
Stelle
wie
Verantwortlichkeit,
Qualifikation
und
Erfahrung
berücksichtigt.
In
vielen
Tarifverträgen
erfolgen
regelmäßige
Stufenaufstiege,
die
die
Grundvergütung
im
Laufe
der
Beschäftigung
erhöhen.
geleisteten
Überstunden.
Variable
Bestandteile
wie
Boni,
leistungsbezogene
Prämien,
Schicht-
oder
Zuschläge,
Überstundenvergütungen
oder
Einmalzahlungen
zählen
zu
zusätzlichen
Komponenten
und
werden
in
der
Regel
gesondert
ausgewiesen.
In
bestimmten
Tarifverträgen
können
jedoch
auch
Teile
der
Grundvergütung
festgelegt
werden,
die
als
fixe
Bestandteile
der
Grundvergütung
gelten.
Transparenz
darüber,
welcher
Betrag
für
eine
bestimmte
Tätigkeit
als
feste
Grundvergütung
vorgesehen
ist,
während
weitere
Leistungen
separat
verhandelt
oder
gezahlt
werden
können.
durch
variable
Komponenten,
Zuschläge
und
Einmalzahlungen
ergänzt
werden
können.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
Branche,
Unternehmen
und
Rechtsordnung.