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Grundherren

Grundherren bezeichnet im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit die Besitzer einer Grundherrschaft, also Landesherren, die ein Hofgut oder größere Liegenschaften besaßen und über die darauf lebenden Bauern Lehen- und Nutzungsrechte ausübten. Die Grundherrschaft war ein Kernbestandteil des feudalen Systems in vielen deutschsprachigen Gebieten; zentrale Akteure waren Adlige, geistliche Territorialherren sowie Klöster, Städte oder andere Institutionen, die Grundherrchaften ausübten.

Auf den Gütern der Grundherren bewirtschafteten die Bauern das Land, zahlten Abgaben in Geld oder Naturalien

Es gab verschiedene Formen der Grundherrschaft: weltliche Grundherren (Adlige), geistliche Grundherren (Bischöfe, Klöster) sowie institutionelle Herrschaften

oder
erbrachten
Frondienste,
und
leisteten
andere
Pflichten.
Im
Gegenzug
gewährte
der
Grundherr
Schutz,
Verwaltung
und
oft
infrastrukturelle
Einrichtungen
wie
Mühlen,
Wege
oder
Kirchen.
Er
bestimmte
Nutzungsrechte,
Erträge
und
Fruchtfolge
und
hatte
oft
Gerichtsbarkeit
über
die
Bewohner.
wie
Städte.
Die
konkrete
Ausprägung
variiert
regional;
typischerweise
bestimmten
Abgaben,
Frondienste
und
Nutzungsrechte
die
Beziehung
zwischen
Herrschaft
und
Untertanen.
Mit
der
Modernisierung
der
Agrarordnung,
Säkularisation
und
Reformen
in
der
Frühen
Neuzeit
wandelten
sich
diese
Strukturen,
und
in
vielen
Gebieten
wurden
Rechte
der
Grundherren
im
18.
und
19.
Jahrhundert
aufgehoben
oder
stark
eingeschränkt.