Grundherren
Grundherren bezeichnet im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit die Besitzer einer Grundherrschaft, also Landesherren, die ein Hofgut oder größere Liegenschaften besaßen und über die darauf lebenden Bauern Lehen- und Nutzungsrechte ausübten. Die Grundherrschaft war ein Kernbestandteil des feudalen Systems in vielen deutschsprachigen Gebieten; zentrale Akteure waren Adlige, geistliche Territorialherren sowie Klöster, Städte oder andere Institutionen, die Grundherrchaften ausübten.
Auf den Gütern der Grundherren bewirtschafteten die Bauern das Land, zahlten Abgaben in Geld oder Naturalien
Es gab verschiedene Formen der Grundherrschaft: weltliche Grundherren (Adlige), geistliche Grundherren (Bischöfe, Klöster) sowie institutionelle Herrschaften