Gründungsverhältnisse
Gründungsverhältnis bezeichnet im deutschen Zivil- und Gesellschaftsrecht die rechtliche Beziehung der Gründer zueinander und zur zu gründenden juristischen Person im Gründungsprozess. Es umfasst die vertraglichen Vereinbarungen, die vor und bei der Gründung getroffen werden, insbesondere die Festlegung von Kapitalanteilen, Mitwirkungsrechten, Stimmrechten, Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Zuweisung von Geschäftsführungs- und Kontrollbefugnissen. Ziel ist es, die Rechtsfolgen der Gründung zu regeln und Konflikte über Zuständigkeiten und Beiträge zu vermeiden.
Zu den Formen gehören Vorgründungsverträge, Gründungsverträge und die spätere Satzung bzw. Gründungsurkunde. In Deutschland bedarf die
Wesentliche Inhalte eines Gründungsverhältnisses sind: Kapitalaufbringung, Anteilsverhältnisse, Haftung, Geschäftsführung, Entscheidungsprozesse, Gewinnverteilung, Nachgründung sowie Austritt von Gründern,
Rechtswirkung: Das Gründungsverhältnis legt die Grundlagen für die spätere Rechtsform fest; es bestimmt, wer zu welchen