Gläubigerrechte
Gläubigerrechte umfassen die Rechtspositionen von Gläubigern gegenüber Schuldnern, die deren Forderungen durchsetzen oder absichern. Sie entstehen aus vertraglichen Verpflichtungen oder gesetzlichen Ansprüchen und richten sich nach dem Zivil- und Handelsrecht.
Zu den zentralen vertraglichen Gläubigerrechten gehören Forderungen auf Leistung oder Zahlung: Anspruch auf vertraglich vereinbarte Lieferung,
Sicherungsrechte dienen der Absicherung von Forderungen. Typische Formen sind Pfandrecht, Hypothek und Grundschuld, außerdem Sicherungsübereignung oder
Durchsetzungs- und Vollstreckungsrechte ermöglichen die Realisierung von Forderungen. Der Gläubiger kann Mahn-, Vollstreckungs- und Arrestverfahren beantragen,
Im Insolvenzverfahren betreffen Gläubigerrechte die Forderungsanmeldung, die Festsetzung von Rangklassen und Quotenzahlungen aus der Insolvenzmasse. Gläubiger