Gewährleistung
Gewährleistung ist im Zivilrecht der deutschsprachigen Länder der gesetzliche Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf eine Sache oder Leistung, die zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war oder deren Beschaffenheit nicht dem vertraglichen Vereinbarung entspricht. Sie greift in Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen und schützt den Käufer vor versteckten Mängeln oder Leistungsstörungen, die den erwarteten Funktionsumfang beeinträchtigen.
Die typischen Rechtsfolgen der Gewährleistung umfassen die Nacherfüllung – in der Regel Nachbesserung oder Ersatzlieferung –, sowie, wenn
Gewährleistung unterscheidet sich von einer Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die vom Verkäufer oder
Die Fristen und weiteren Voraussetzungen der Gewährleistung richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. In vielen Rechtsordnungen
Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, sollte der Mängelrügendokumentation zeitnah erfolgen: Mängel dem Verkäufer schriftlich anzeigen, Belege