Gesetzgebungskompetenzen
Gesetzgebungskompetenzen bezeichnet die verfassungsrechtliche Zuordnung der Gesetzgebungsbefugnis in einem Bundesstaat. In Deutschland wird diese Kompetenz im Grundgesetz durch drei Hauptbereiche bestimmt: die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, die konkurrierende Gesetzgebung und die Gesetzgebung der Länder (Restkompetenz). Je nach Bereich können Bund, Länder oder beide Ebenen Gesetze erlassen.
In der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes können die Länder keine eigenen Regelungen schaffen. Der Bund regelt
Der Bundesrat, die Vertretung der Länder auf Bundesebene, spielt eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess. Für bestimmte
In der Praxis regeln Gesetzgebungskompetenzen das Verhältnis von Zentralisierung und Subsidiarität in Deutschland und ermöglichen kooperative