Gesetzesrahmen
Der Begriff Gesetzesrahmen bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Grundlagen, die das Handeln in einem bestimmten Bereich ordnen und begrenzen. Er umfasst die vom Gesetzgeber verabschiedeten Normen sowie die darauf aufbauenden Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsregelungen, die Ziele, Zuständigkeiten, Verfahren und Rechte festlegen.
Ziel ist Rechtsklarheit, Vorhersehbarkeit und Rechtsstaatlichkeit: Er schafft Spielräume und bindet Akteure an Mindeststandards. In der
Aufbau und Bestandteile: Die Verfassung bildet die oberste Grundlage; darauf aufbauend folgen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Anwendung und Wandel: Gesetzesrahmen legen Pflichten fest und definieren Rechte; sie werden durch Gesetzgebungsverfahren angepasst, ergänzt