Genehmigungsfähigkeit
Genehmigungsfähigkeit bezeichnet in der deutschen Verwaltungs- und Planungsrechts die Zulässigkeit, mit der ein Antrag, ein Vorhaben oder eine Tätigkeit von einer zuständigen Behörde genehmigt werden kann. Sie umfasst sowohl formelle als auch materielle Kriterien, die über die Entscheidung einer Genehmigung entscheiden.
Die formelle Genehmigungsfähigkeit (Zulässigkeit des Antrags) bezieht sich auf die Prozessvoraussetzungen: Zuständigkeit der Behörde, Vollständigkeit der
Die materielle Genehmigungsfähigkeit betrifft die inhaltlichen Voraussetzungen des Vorhabens: Ob es dem geltenden Recht entspricht (z.
Anwendungsbereiche finden sich in Bau- und Planungsrecht (Baugenehmigung), Betriebsgenehmigungen, Umwelt- und Naturschutzgenehmigungen sowie in Erlaubnissen für