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Gebäudestandards

Gebäudestandards bezeichnen normative Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden. Sie umfassen technisches, behördliches und produktbezogenes Regelwerk und dienen der Sicherheit, Funktionalität und Qualität des Bauwerks.

Die Kernbereiche umfassen Sicherheit (Standsicherheit, Brandschutz), Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Nutzungszugänglichkeit, Gesundheit und Raumklima (Lüftung,

Sie entstehen auf verschiedenen Ebenen: normative technische Normen (DIN, EN, ISO), reglementierende Standards in Gesetzen und

Deutschland steht im Spannungsfeld zwischen nationalen Regelwerken und europäischen Vorgaben. Das DIN-Institut entwickelt Normen; EN-Normen werden

Durchsetzung erfolgt über Baugenehmigungen, Bauabnahmen, regelmäßige Prüfungen und Zertifizierungen. Bauherren sind oft verpflichtet, Energieausweise vorzulegen. Trends

Luftqualität)
sowie
Dauerhaftigkeit
und
Wartung.
Sie
richten
sich
an
Planer,
Bauherren,
Hersteller
von
Bauteilen
und
Betreiber
von
Gebäuden.
Verordnungen
(Bauordnungen
der
Länder,
Gebäudeenergiegesetz),
Produktstandards
(CPR,
CE-Kennzeichnung)
sowie
Genehmigungs-
und
Zulassungsverfahren
(Allgemeine
bauaufsichtliche
Zulassungen
durch
das
Deutsche
Institut
für
Bautechnik,
DIBt).
Die
Harmonisierung
auf
EU-Ebene
fördert
den
freien
Warenverkehr
und
gleiche
Mindeststandards.
oft
harmonisiert.
Das
Gebäudeenergiegesetz
(GEG)
fasst
energiebezogene
Anforderungen
an
Neubau
und
Bestand
zusammen;
zuvor
galten
EnEV
bzw.
Energieeinsparverordnung.
Bauordnungen
der
Länder
regeln
Bauordnungsrechte
wie
Genehmigungen,
Abnahmen
und
Brandschutzauflagen,
während
Bauprodukte
gemäß
CPR
gekennzeichnet
werden
müssen.
umfassen
verstärkte
EU-weite
Harmonisierung,
stärkeren
Fokus
auf
Energieeffizienz,
Barrierefreiheit,
Klimaanpassung
und
Digitalisierung
von
Planungs-
und
Nachweisketten.