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Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, ist eine deutsche Rechtsverordnung zur Gebäudeenergieeffizienz. Sie wurde eingeführt, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Anforderungen der Europäischen Union an die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen. Die Verordnung legte Mindestanforderungen fest, die sowohl für Neubauten als auch bei größeren Modernisierungen gelten. Zentrale Ziele waren der voraussichtliche Energiebedarf eines Gebäudes, der Einsatz effizienter Heiztechnik und eine verbesserte Gebäudedämmung.

Inhaltlich regelte die EnEV unter anderem den Nachweis des energetischen Zustands von Gebäuden über einen Energieausweis

Historisch betrachtet stand die EnEV im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinien und wurde im

(Energieausweis).
Beim
Verkauf
oder
der
Vermietung
von
Gebäuden
oder
Wohnungen
musste
dieser
Ausweis
vorgelegt
werden,
um
die
energetische
Bewertung
des
Gebäudes
transparent
zu
machen.
Weiterhin
wurden
Berechnungsverfahren
festgelegt,
mit
denen
der
Endenergie-
bzw.
Primärenergiebedarf
eines
Gebäudes
ermittelt
wird.
Die
Verordnung
umfasste
Vorgaben
zu
Wärmeisolierung,
Fenster,
Heiz-
und
Warmwassertechnik
sowie
der
Nutzung
erneuerbarer
Energien
im
Gebäudebereich.
Wirksame
Durchsetzungsmechanismen,
Ausnahmen
und
Übergangsregelungen
dienten
der
praktischen
Umsetzung
in
Bau-
und
Handwerkswesen.
Jahr
2020
durch
das
Gebäudeenergiegesetz
(GEG)
abgelöst,
das
EnEV,
das
Energieeinsparungsgesetz
(EnEG)
und
das
Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz
(EEWärmeG)
zusammenführt.
In
der
Rechtsgeschichte
bleibt
die
EnEV
dennoch
als
früherer
Rechtsrahmen
für
Energieeffizienz
von
Bestands-
und
Neubauten
etabliert.