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Gebietskörperschaft

Gebietskörperschaften sind territoriale Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland. Sie besitzen eigene Rechtspersönlichkeit und sind darauf angelegt, staatliche Aufgaben innerhalb eines klar abgegrenzten geographischen Gebiets auszuüben. Als eigenständige Glieder der öffentlichen Verwaltung handeln sie autonom nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts; ihre Selbstverwaltungsrechte sind im Grundgesetz anerkannt, wobei das Ausmaß der Autonomie durch die Länder bestimmt wird.

Zu den typischen Gebietskörperschaften zählen Gemeinden (Städte, Gemeinden) und Kreise (Landkreise, auch kreisfreie Städte als eigenständige

Aufgaben und Befugnisse der Gebietskörperschaften umfassen die örtliche Verwaltung und die Wahrnehmung kommunaler Belange im Bereich

Finanzierung erfolgt überwiegend aus eigenen Einnahmen (z. B. Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer, Gebühren, Beiträge) sowie

Kreise).
Je
nach
Bundesland
können
darüber
hinaus
weitere
Formen
territorialer
Körperschaften
auftreten,
zum
Beispiel
Zweckverbände
oder
Verbandsgemeinden,
die
Aufgaben
mehrerer
Gemeinden
bündeln.
Gebietskörperschaften
bilden
das
Fundament
der
kommunalen
Selbstverwaltung
in
Deutschland.
der
Daseinsvorsorge.
Dazu
gehören
Bauleitplanung,
Straßen-
und
Infrastrukturverwaltung,
Abfallentsorgung,
Wasser-
und
Abwasserversorgung,
Kultur-
und
Sportförderung,
Jugend-
und
Sozialhilfe
sowie
örtliche
Ordnungstätigkeiten.
Die
konkrete
Verteilung
von
Aufgaben
ergibt
sich
aus
Landesgesetzen
und
Kommunalverordnungen.
aus
Zuweisungen
des
Landes
und
einen
Teil
aus
Bundeshilfe.
Die
Gebietskörperschaften
sind
nicht
nur
Auftraggeber
öffentlicher
Aufgaben,
sondern
auch
Subjekte
der
öffentlichen
Aufgabenerfüllung,
die
im
Rahmen
der
Rechtsordnung
eigenständig
handeln.