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Frequenzzuteilung

Frequenzzuteilung bezeichnet den Prozess der Vergabe von Funkspektrumsressourcen an Nutzer oder Dienste. Ziel ist es, Frequenzen so zu verteilen, dass unterschiedliche Anwendungen funktionsfähig koexistieren, Störungen vermieden werden und eine effiziente Nutzung des begrenzten Spektrums gewährleistet ist. Die Zuteilung erfolgt in der Regel durch staatliche Regulierungsbehörden auf nationaler Ebene; international koordinieren sich die Behörden im Rahmen der ITU-R, um Grenz- und Interferenzprobleme zu minimieren und eine weltweite Harmonisierung zu ermöglichen.

Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden zwischen ausschließlicher lizenzierter Nutzung, gemischter oder geteilter Nutzung sowie lizenzfreier Nutzung in

Bei der technischen Umsetzung arbeiten Planungsprozesse mit Bandplänen, Nutzungsarten und Koordinierungen; international wie national werden Grenzbereiche

Zu den Anwendungsbereichen gehören Mobilfunk, Rundfunk, Fernsehen, Satellitenkommunikation, militärische und behördliche Dienste sowie Sicherheits- und Notfallkommunikation.

bestimmten
Bändern.
Lizenzen
können
durch
Auktionen,
Vergabe
auf
Basis
technischer
Kriterien
oder
Direktvergabe
vergeben
werden.
Unlizenzierte
Nutzungen
nutzen
Frequenzbänder,
in
denen
Sendeleistungen
grundsätzlich
ohne
individuelle
Vergabe
zugelassen
sind.
auf
Interferenzfreiheit
geprüft.
Der
Planungsprozess
umfasst
oft
Informations-,
Beteiligungs-
und
Entscheidungsphasen,
danach
die
Verteilung
bzw.
Vergabe
der
Rechte
sowie
Überwachung
und
Durchsetzung
der
Nutzungsrechte.
Zunehmend
gewinnen
dynamische
Spektrumnutzung,
Spectrum
Sharing
und
technologische
Innovationen
an
Bedeutung,
um
Kapazitäten
flexibel
zu
nutzen.