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Forderungsranking

Forderungsranking bezeichnet im insolvenzrechtlichen Kontext die Rangordnung, nach der Gläubigerforderungen aus der Insolvenzmasse bedient werden. Die Reihenfolge bestimmt, welche Ansprüche zuerst, in welcher Höhe und aus welchen Mitteln erfüllt werden. Ziel des Rankings ist eine gerechte Verteilung der verfügbaren Vermögenswerte unter den Gläubigern entsprechend der rechtlichen Priorität.

In der Praxis unterscheidet man grundsätzlich zwischen Sicherheiten und ungesicherten Forderungen. Forderungen, die durch Sicherheiten gedeckt

Der Ablauf hängt von dem jeweiligen Insolvenzverfahren und den geltenden Vorschriften ab. Gläubiger müssen ihre Forderungen

sind
(z.
B.
durch
Pfandrechte
oder
Hypothek),
werden
zunächst
mit
dem
Wert
der
Sicherheit
befriedigt;
Überschüsse
können
im
weiteren
Verfahren
aus
der
Insolvenzmasse
herangezogen
werden.
Danach
folgen
Masseforderungen,
das
sind
Ansprüche
aus
dem
Verfahrensaufwand
und
andere
Kosten
der
Abwicklung,
die
aus
der
Insolvenzmasse
bezahlt
werden.
Anschließend
kommen
ungesicherte
Forderungen,
wobei
innerhalb
dieser
Gruppe
oft
eine
weitere
Differenzierung
nach
gesetzlich
festgelegten
Prioritäten
erfolgt
(z.
B.
Forderungen
aus
Arbeitsverhältnissen
oder
Steuern,
soweit
vorgesehen).
Schließlich
bleiben
nachrangige
Forderungen
übrig,
die
zuletzt
bedient
oder
gegebenenfalls
ganz
unberücksichtigt
bleiben.
anmelden
und
deren
Rang
prüfen
lassen;
der
Insolvenzverwalter
oder
der
Gläubigerausschuss
erstellt
einen
Verteilungsplan.
Das
Ranking
kann
durch
gerichtliche
Entscheidungen,
Vergleich
oder
Insolvenzplan
modifiziert
werden.
Verständnis
des
Forderungsrankings
ist
entscheidend
für
die
Erwartungshaltung
der
Gläubiger
hinsichtlich
einer
möglichen
Befriedigung
aus
der
verbleibenden
Masse.