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Finanzgesellschaften

Finanzgesellschaften ist ein in deutschsprachigen Rechtskreisen verwendeter Oberbegriff für juristische Personen, die Finanzdienstleistungen erbringen und sich mit Finanzierung und Kapitalmarktaktivitäten befassen. Sie können eigenständige Firmen sein oder als Teil von Konzernstrukturen auftreten. In manchen Kontexten bezeichnet der Begriff auch die Finanzierungstochter oder das Treasury-Unternehmen eines Konzerns, das zentrale Finanzaufgaben wahrnimmt.

Zu den typischen Tätigkeiten gehören Kreditvergabe, Vermögensverwaltung, Wertpapierdienstleistungen, versicherungsnahe Operationen, Leasing, Factoring und Treasury-Funktionen. Finanzgesellschaften fungieren

Die Tätigkeit unterliegt der Aufsicht durch nationale Behörden wie BaFin in Deutschland oder der FMA in Österreich.

Der Begriff umfasst Banken, Wertpapierfirmen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungs- und Leasinggesellschaften sowie spezialisierte Finanzdienstleister. Je nach Rechtsordnung können

als
Intermediäre
zwischen
Sparerinnen
und
Sparern
und
Kreditnehmern,
liefern
Anlageprodukte
oder
verwalten
Versicherungsverträge.
Innerhalb
von
Konzernstrukturen
kann
eine
Finanzgesellschaft
das
Finanzierungskonto
zentralisieren,
Liquidität
steuern
und
Intercompany-Finanzierungen
koordinieren.
Sie
benötigen
Lizenzen,
müssen
Kapital-
und
Risikomanagementanforderungen
erfüllen,
Verbraucherschutzauflagen
beachten
und
Anti-Geldwäsche-Regularien
einhalten
und
regelmäßig
berichten.
EU-weite
Regelwerke
wie
Basel
III,
MiFID
II,
Solvency
II
oder
PSD2
beeinflussen
Organisation,
Produktangebot
und
Transparenzanforderungen.
Finanzholdings
(Finanzholding)
zur
Zentralisierung
von
Finanzierung
und
Finanzierungskosten
auftreten.
Die
konkrete
Ausgestaltung
richtet
sich
nach
nationalem
Recht
und
dem
jeweiligen
regulatorischen
Umfeld.