Finanzgesellschaften
Finanzgesellschaften ist ein in deutschsprachigen Rechtskreisen verwendeter Oberbegriff für juristische Personen, die Finanzdienstleistungen erbringen und sich mit Finanzierung und Kapitalmarktaktivitäten befassen. Sie können eigenständige Firmen sein oder als Teil von Konzernstrukturen auftreten. In manchen Kontexten bezeichnet der Begriff auch die Finanzierungstochter oder das Treasury-Unternehmen eines Konzerns, das zentrale Finanzaufgaben wahrnimmt.
Zu den typischen Tätigkeiten gehören Kreditvergabe, Vermögensverwaltung, Wertpapierdienstleistungen, versicherungsnahe Operationen, Leasing, Factoring und Treasury-Funktionen. Finanzgesellschaften fungieren
Die Tätigkeit unterliegt der Aufsicht durch nationale Behörden wie BaFin in Deutschland oder der FMA in Österreich.
Der Begriff umfasst Banken, Wertpapierfirmen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungs- und Leasinggesellschaften sowie spezialisierte Finanzdienstleister. Je nach Rechtsordnung können