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Finanzaufsicht

Eine Finanzaufsicht bezeichnet die staatliche Regulierung und Überwachung des Finanzsektors. Ihre Aufgabe ist es, das Funktionieren des Finanzmarkts zu sichern, Risiken zu erkennen und die Stabilität der Finanzsysteme zu wahren. Typische Aufgabengebiete umfassen Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Vermögensverwalter, Zahlungsdienstleister, Börsen und andere Einrichtungen der Finanzinfrastruktur. Die Aufsicht erfolgt auf Grundlage nationaler Gesetze und EU-weiten Regelwerken, wobei sich Aufgaben und Zuständigkeiten je nach Rechtsordnung unterscheiden. Ziel ist es, Marktintegrität, Anlegerschutz, Transparenz und Vertrauen in das Finanzsystem zu gewährleisten.

Zu den zentralen Instrumenten gehören die Erteilung von Lizenzen oder Genehmigungen, laufende Aufsicht, Melde- und Berichtsanforderungen,

Beispiele für etablierte Finanzaufsichtsstrukturen in deutschsprachigen Ländern sind BaFin in Deutschland, die FMA in Österreich, die

Risikobewertung
und
Vor-Ort-Prüfungen.
Bei
festgestellten
Verstößen
kann
die
Aufsicht
Auflagen
erteilen,
Strafen
verhängen,
Geschäftsmodelle
einschränken
oder
Unternehmen
zeitweise
stilllegen.
Zudem
koordinieren
Aufsichtsbehörden
Krisenmanagement
und
Sanierungsmaßnahmen
und
arbeiten
an
der
Stabilisierung
systemisch
relevanter
Institute.
FINMA
in
der
Schweiz
und
die
Liechtensteinische
Finanzmarktaufsicht
(FMA).
International
arbeiten
nationale
Aufsichtsbehörden
mit
europäischen
und
internationalen
Gremien
zusammen,
etwa
im
Rahmen
ESMA,
EBA
oder
IAIS,
und
setzen
globale
Standards
wie
Basel
III,
MiFID
II
oder
Solvency
II
um.