Fehlbetrag
Fehlbetrag bezeichnet in der Buchführung, Budgetierung und im Finanzberichtwesen eine negative Abweichung zwischen geplanten oder erforderlichen Mitteln und tatsächlich verfügbaren Mitteln oder erzielten Einnahmen. Er entsteht, wenn die Einnahmen niedriger ausfallen als vorgesehen oder die Ausgaben höher sind als geplant. Der Begriff steht damit synonym für Defizit oder Shortfall, wird aber je nach Kontext unterschiedlich verwendet.
Berechnungsbeispiel: Plan Einnahmen 100.000 Euro, tatsächliche Einnahmen 90.000 Euro → Fehlbetrag 10.000 Euro. Plan Ausgaben 50.000 Euro,
Anwendungsbereiche: In Unternehmen dient der Fehlbetrag der Beurteilung von Abweichungen im Budget; in öffentlichen Haushalten kennzeichnet
Folgen und Gegenmaßnahmen: Fehlbeträge müssen gedeckt werden, etwa durch Kostenreduktion, zusätzliche Einnahmen, Rücklagen oder Fremdfinanzierung. In
Etymologie und Verbreitung: Der Begriff leitet sich vom Deutschen fehl (verfehlen) plus Betrag ab und ist im